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Hilfe / Glossar: Begriffserläuterung
zuständiges Referat
Bezeichnet das Referat, das für die Bearbeitung einer Initiative und zur Erstellung einer
Entscheidungsvorlage bzw. für das notwendige Antwortschreiben federführend zuständig /
verantwortlich ist.
Die Referate können für folgende Vorgängen zuständig sein:
Die Schnellsuche kann auch auf ein zuständiges Referat eingeschränkt werden.
Die einzelnen Referate werden in einer Liste zur Auswahl vorgeschlagen.
Die entsprechenden Auswahllisten sind wegen der vorliegenden Barrierefreiheit
wie folgt vorbelegt: Ihre Auswahl
Entscheidungsvorlage bzw. für das notwendige Antwortschreiben federführend zuständig /
verantwortlich ist.
Die Referate können für folgende Vorgängen zuständig sein:
- StR-Anträge / Anfragen
- Vorlagen
- StR-Sitzungen
- StR-Gremien / Ausschüsse
Die Schnellsuche kann auch auf ein zuständiges Referat eingeschränkt werden.
Die einzelnen Referate werden in einer Liste zur Auswahl vorgeschlagen.
Die entsprechenden Auswahllisten sind wegen der vorliegenden Barrierefreiheit
wie folgt vorbelegt: Ihre Auswahl