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Hilfe / Glossar: Begriffserläuterung
Entscheidung / Veröffentlichung
In der StR-Sitzung eines StR-Gremiums/Ausschusses wird zu jedem Tagesordnungspunkt
bzw. jeder Entscheidungsvorlage ein Beschluss (d.h. eine Entscheidung) gefasst, welcher dann
von der Stadtverwaltung entsprechend umzusetzen ist.
Der Stadtrat entscheidet im Rahmen der Beschlussfassung
zu nicht-öffentlichen Entscheidungsvorlagen auch über einen Text,
der später veröffentlicht werden soll.
bzw. jeder Entscheidungsvorlage ein Beschluss (d.h. eine Entscheidung) gefasst, welcher dann
von der Stadtverwaltung entsprechend umzusetzen ist.
Der Stadtrat entscheidet im Rahmen der Beschlussfassung
zu nicht-öffentlichen Entscheidungsvorlagen auch über einen Text,
der später veröffentlicht werden soll.