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Hilfe / Glossar: Begriffserläuterung
BV-Empfehlung
Eine Bürgerversammlung - Empfehlung (BV-Empfehlung) basiert auf einen bei der
Bürgerversammlung gestellten und von dieser angenommenen/beschlossenen Antrags eines Bürgers.
Die BV-Empfehlungen sind Ergebnisse aus einer Bürgerversammlung, welche ausschließlich mit
mit entsprechenden Entscheidungsvorlagen (Beschlussentwürfen) von der Stadtverwaltung
einem StR- oder BA-Vollgremium vorgelegt werden.
Bürgerversammlung gestellten und von dieser angenommenen/beschlossenen Antrags eines Bürgers.
Die BV-Empfehlungen sind Ergebnisse aus einer Bürgerversammlung, welche ausschließlich mit
mit entsprechenden Entscheidungsvorlagen (Beschlussentwürfen) von der Stadtverwaltung
einem StR- oder BA-Vollgremium vorgelegt werden.